Personalausweise und Reisepässe können seit dem 01.05.2025 direkt nach Hause geschickt werden. Hierbei gibt es aber einige Dinge zu beachten.
Wie funktioniert die Direktzustellung?
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
- Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich
- Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes:
- Bei Personalausweisen und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
- Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
- Der alte Reisepass/Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
- Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.
- Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
- Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.
- Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente.
- Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands n i c h t berücksichtigt werden.
- Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.